Das Museum der Illusionen Hamburg verpflichtet sich, die digitale Barrierefreiheit fĂŒr Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit unserer Website im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie in Ăbereinstimmung mit den Standards EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA.
Geltungsbereich dieser ErklÀrung
Diese ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit gilt fĂŒr:
https://hamburg.museumderillusionen.de/
KonformitÀtsstatus
Diese Website ist:
Teilweise konform mit EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA aufgrund der unten aufgefĂŒhrten NichtkonformitĂ€ten und/oder Ausnahmen.
NichtkonformitÀten mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit
Die folgenden Inhalte sind nicht vollstĂ€ndig barrierefrei und erfĂŒllen die Anforderungen von EN 301 549 und WCAG 2.1 AA nicht:
- Sprachauswahl-MenĂŒ â Das Sprachauswahl-Element verfĂŒgt nicht ĂŒber eine beschreibende Alternativtextfunktion. Aktuell erkennen Screenreader den Link lediglich als âLink zu [z.âŻB. âESâ, âGRâ]â anstelle von âSpanischâ oder âGriechischâ. Aufgrund technischer EinschrĂ€nkungen eines Drittanbieter-Plugins können wir dieses Verhalten nicht Ă€ndern.
- Ăbersprungene Links durch Screenreader â In einigen FĂ€llen ĂŒberspringen Screenreader bestimmte Links, wodurch die vollstĂ€ndige Navigation erschwert wird. Da sich die Inhalte unserer Website regelmĂ€Ăig Ă€ndern, können wir keine dauerhafte vollstĂ€ndige Barrierefreiheit garantieren.
- Layoutprobleme beim Zoomen â Das VergröĂern der TextgröĂe (z.âŻB. auf 200âŻ%) kann auf bestimmten Seiten zu Layoutverzerrungen fĂŒhren.
- Uneinheitliche KompatibilitĂ€t mit Screenreadern â Die FunktionalitĂ€t unterscheidet sich je nach verwendetem Screenreader. In einigen FĂ€llen ist die Nutzung eingeschrĂ€nkt.
- Fokus-Indikator-Probleme â Die Tastaturnavigation zeigt nicht immer deutlich den aktiven Fokusbereich an.
Von der internen QualitÀtssicherung identifizierte Probleme
- Der Alternativtext des Sprachauswahl-MenĂŒs sollte klar angeben, dass es sich um ein Tool zur Sprachauswahl handelt. Aufgrund technischer BeschrĂ€nkungen durch das Drittanbieter-Plugin ist es jedoch nicht möglich, die Kurzbezeichnungen (âESâ, âGRâ) in ausgeschriebene Sprachbezeichnungen zu Ă€ndern.
UnverhĂ€ltnismĂ€Ăige Belastung
Wir setzen uns fĂŒr die Verbesserung der Barrierefreiheit ein, jedoch stellen bestimmte MaĂnahmen eine unverhĂ€ltnismĂ€Ăige Belastung dar â insbesondere aufgrund technischer KomplexitĂ€t, AbhĂ€ngigkeit von Dritten oder erheblichem Ressourcenaufwand.
Dazu zÀhlen unter anderem:
- Die vollstÀndige KompatibilitÀt mit allen Screenreadern und GerÀten, da sich das Verhalten zwischen verschiedenen Hilfstechnologien unterscheidet.
Die Implementierung dynamischer Layoutkorrekturen fĂŒr alle Zoom- und ResponsivitĂ€ts-Szenarien, insbesondere fĂŒr Ă€ltere GerĂ€te oder ungewöhnliche Bildschirmauflösungen. - Die Echtzeitkorrektur von Drittanbieterdiensten (z.âŻB. Ticketing-Systeme, eingebettete Widgets), auf die wir keinen direkten Einfluss haben.
Spezifischer Fall: Drittanbieter-Ticketing-System
Teile dieser Website verwenden einen externen Anbieter zur Abwicklung des Ticketverkaufs fĂŒr das Museum der Illusionen. Obwohl wir uns bemĂŒhen, Barrierefreiheit auf unserer gesamten Plattform zu gewĂ€hrleisten, können wir fĂŒr externe Systeme oder Komponenten keine vollstĂ€ndige KonformitĂ€t garantieren.
Nach Bewertung wĂŒrde die Anpassung der Drittanbieter-Ticketing-Lösung an alle Anforderungen der Barrierefreiheit erhebliche technische und finanzielle Belastungen fĂŒr unsere Organisation darstellen. Wir stehen weiterhin mit dem Anbieter in Kontakt, um Verbesserungen zu fördern, und prĂŒfen barrierefreie Alternativen.
Hintergrundbilder und hoher Kontrastmodus
Bestimmte dekorative oder inhaltlich relevante Hintergrundbilder sind im Hochkontrastmodus nicht sichtbar. Dies resultiert aus ursprĂŒnglichen Designentscheidungen, bei denen Bilder als Hintergrundelemente eingebunden wurden.
Eine Korrektur wĂŒrde eine umfangreiche Neugestaltung und Umsetzung der betroffenen Bereiche erfordern, indem Bilder in Vordergrundelemente umgewandelt werden. Angesichts der derzeit verfĂŒgbaren Ressourcen wĂŒrde dies eine unverhĂ€ltnismĂ€Ăige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.
Wir werden weiterhin dort Barrierefreiheitsverbesserungen vornehmen, wo es möglich und vertretbar ist.
Inhalte auĂerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie
Folgende Inhalte fallen nicht unter die Barrierefreiheitsrichtlinie:
- Inhalte von Drittanbieterplattformen, die nicht von uns finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden (z.âŻB. eingebettete Social-Media-Widgets, externe Ticketing-Tools).
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns ĂŒber Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Barrieren stoĂen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: [email protected]
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine formelle Beschwerde bei der zustÀndigen nationalen Durchsetzungsstelle einreichen:
Name der Durchsetzungsbehörde:
Schlichtungsstelle des Bundes & BITV-Aufsicht