Barrierefreiheitserklärung

Das Museum der Illusionen Hamburg verpflichtet sich, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit unserer Website im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie in Übereinstimmung mit den Standards EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA.


Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://hamburg.museumderillusionen.de/


Konformitätsstatus

Diese Website ist:
Teilweise konform mit EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.


Nichtkonformitäten mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die folgenden Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei und erfüllen die Anforderungen von EN 301 549 und WCAG 2.1 AA nicht:

  • Sprachauswahl-Menü – Das Sprachauswahl-Element verfügt nicht über eine beschreibende Alternativtextfunktion. Aktuell erkennen Screenreader den Link lediglich als „Link zu [z. B. ‚ES‘, ‚GR‘]“ anstelle von „Spanisch“ oder „Griechisch“. Aufgrund technischer Einschränkungen eines Drittanbieter-Plugins können wir dieses Verhalten nicht ändern.
  • Übersprungene Links durch Screenreader – In einigen Fällen überspringen Screenreader bestimmte Links, wodurch die vollständige Navigation erschwert wird. Da sich die Inhalte unserer Website regelmäßig ändern, können wir keine dauerhafte vollständige Barrierefreiheit garantieren.
  • Layoutprobleme beim Zoomen – Das Vergrößern der Textgröße (z. B. auf 200 %) kann auf bestimmten Seiten zu Layoutverzerrungen führen.
  • Uneinheitliche Kompatibilität mit Screenreadern – Die Funktionalität unterscheidet sich je nach verwendetem Screenreader. In einigen Fällen ist die Nutzung eingeschränkt.
  • Fokus-Indikator-Probleme – Die Tastaturnavigation zeigt nicht immer deutlich den aktiven Fokusbereich an.

Von der internen Qualitätssicherung identifizierte Probleme

  • Der Alternativtext des Sprachauswahl-Menüs sollte klar angeben, dass es sich um ein Tool zur Sprachauswahl handelt. Aufgrund technischer Beschränkungen durch das Drittanbieter-Plugin ist es jedoch nicht möglich, die Kurzbezeichnungen („ES“, „GR“) in ausgeschriebene Sprachbezeichnungen zu ändern.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir setzen uns für die Verbesserung der Barrierefreiheit ein, jedoch stellen bestimmte Maßnahmen eine unverhältnismäßige Belastung dar – insbesondere aufgrund technischer Komplexität, Abhängigkeit von Dritten oder erheblichem Ressourcenaufwand.

Dazu zählen unter anderem:

  • Die vollständige Kompatibilität mit allen Screenreadern und Geräten, da sich das Verhalten zwischen verschiedenen Hilfstechnologien unterscheidet.
    Die Implementierung dynamischer Layoutkorrekturen für alle Zoom- und Responsivitäts-Szenarien, insbesondere für ältere Geräte oder ungewöhnliche Bildschirmauflösungen.
  • Die Echtzeitkorrektur von Drittanbieterdiensten (z. B. Ticketing-Systeme, eingebettete Widgets), auf die wir keinen direkten Einfluss haben.

Spezifischer Fall: Drittanbieter-Ticketing-System

Teile dieser Website verwenden einen externen Anbieter zur Abwicklung des Ticketverkaufs für das Museum der Illusionen. Obwohl wir uns bemühen, Barrierefreiheit auf unserer gesamten Plattform zu gewährleisten, können wir für externe Systeme oder Komponenten keine vollständige Konformität garantieren.

Nach Bewertung würde die Anpassung der Drittanbieter-Ticketing-Lösung an alle Anforderungen der Barrierefreiheit erhebliche technische und finanzielle Belastungen für unsere Organisation darstellen. Wir stehen weiterhin mit dem Anbieter in Kontakt, um Verbesserungen zu fördern, und prüfen barrierefreie Alternativen.


Hintergrundbilder und hoher Kontrastmodus

Bestimmte dekorative oder inhaltlich relevante Hintergrundbilder sind im Hochkontrastmodus nicht sichtbar. Dies resultiert aus ursprünglichen Designentscheidungen, bei denen Bilder als Hintergrundelemente eingebunden wurden.

Eine Korrektur würde eine umfangreiche Neugestaltung und Umsetzung der betroffenen Bereiche erfordern, indem Bilder in Vordergrundelemente umgewandelt werden. Angesichts der derzeit verfügbaren Ressourcen würde dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.

Wir werden weiterhin dort Barrierefreiheitsverbesserungen vornehmen, wo es möglich und vertretbar ist.


Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie

Folgende Inhalte fallen nicht unter die Barrierefreiheitsrichtlinie:

  • Inhalte von Drittanbieterplattformen, die nicht von uns finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden (z. B. eingebettete Social-Media-Widgets, externe Ticketing-Tools).

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: [email protected]


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine formelle Beschwerde bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle einreichen:

Name der Durchsetzungsbehörde:
Schlichtungsstelle des Bundes & BITV-Aufsicht